Schutzkonzept


Alle Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung.


Sie haben das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch (Artikel 19/34 UN –Kinderrechtskonvention).


Wir Lehrer und Pädagogen an der Johannes-Hess-Grundschule wollen die Rechte jedes einzelnen unserer Schüler gewahrt wissen.

Auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung unterrichten und erziehen wir unsere Schüler mit Verwirklichung der in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele.


Unser Schutzkonzept:





Ansprechpersonen: